Hinweise zur Karate Kyu-Prüfung

 
 

 
 

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Hinweise zur Karate Kyu-Prüfung

Erläuterungen zum Prüfungsprogramm

Das Prüfungsprogramm für die offene Stilrichtung ist ein neuer Entwurf, mit dem verschiedene Zielgruppen und Entwicklungsstufen (Kinder-Erwachsene) im Deutschen Karate Verband berücksichtigt werden. Es bietet die Möglichkeit der Differenzierung, durch ein Kinderprüfungsprogramm, auf der Grundlage des "Multimedia-Karate" und ein Erwachsenenprüfprogramm mit einem Pflichtteil und mehreren Wahlteilen.

Im stilrichtungsfreien Prüfungsprogramm für Jugendliche und Erwachsene wird die Kata als grundlegendes Element im Karate betrachtet. Das Üben der Kata dient zum Erlernen der zentralen Bewegungs- und Technikmuster. Die Waltteile ergänzen dieses wichtige Element, um den heutigen Anforderungen, die an unseren Sport gestellt werden, gerecht zu werden. Hierzu gehört ein methodischer sinnvoller langfristiger Aufbau im Kumite, der eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme im Wettkampfsport ist, ebenso wie die Selbstverteidigung, die als weiteres wichtiges Element des Karate wieder in das Prüfungsprogramm hinzugenommen wurde. Hier wurde auf eine sinnvolle Abfolge von festgelegten zu freien Angriffen und von einfachen zu komplexen Aufgaben geachtet.

Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil mit der Vorführung der Kata und Techniken aus der Kata in Kihonform. Im Anschluss daran muss ein Wahlteil gezeigt werden. Dieser wird in der Unterstufe vom Trainer festgelegt. In der Mittelstufe bestimmt der Prüfling in Absprache mit dem Trainer den Wahlteil. In der Oberstufe legt der Prüfling den Wahlteil selbst fest.

Gegebenenfalls sind die Techniken erst langsam und dann schnell zu zeigen !

 

Pflichtteil

Wahlteil
Kata / Kihon aus Kata Katabunkai Kumite Selbstverteidigung

 

In dem Pflichtteil wird die Kata der jeweiligen Stilrichtung [in unserem Fall Shotokan], entsprechend der Graduierung gezeigt.

Anschließend bestimmt der Prüfer Einzeltechniken und Kombinationen aus der Kata, die dann vom Prüfling vorgeführt werden müssen.

Die aufgeführten Techniken dienen als Beispiel. Es steht dem Prüfer frei eigene Techniken und Kombinationen aus der jeweiligen Kata zu wählen.

 

Im Katabunkai sind Einzeltechniken, Kombinationen oder Sequenzen (zusammenhängende Abschnitte) aus der Kata in Anwendung mit Partner zu zeigen.

Diese werden vom Prüfer bestimmt !

Die aufgeführten Techniken dienen als Beispiel. Es steht dem Prüfer frei eigene Techniken und Kombinationen aus der jeweiligen Kata auszuwählen.

 

Im Kumite ist die wettkampfmäßige Ausführung der Karatetechniken gefordert.

In der Unterstufe erfolgt die Ausführung aus dem festen Stand. Ab der Mittelstufe aus dem Steppen.

Alle Kumitetechniken werden am Partner gezeigt !

Die aufgeführten Techniken müssen gezeigt werden. Ab dem 6. Kyu ist die Abwehr- / Kontertechnik frei.

Das Wettkampf-Shiai ab dem 5.Kyu (Blaugurt) erfolgt nach den gültigen Wettkampfregeln. (Faustschutz / Zahnschutz / etc.)

 

 

In der Selbstverteidigung müssen Abwehrtechniken gegen verschiedene Angriffe mit Partner gezeigt werden.

Es sollen dabei auch Techniken aus der im Pflichtteil gezeigten Kata zum Einsatz kommen.

Die aufgeführten Techniken dienen als Beispiel. Es steht dem Prüfer frei eigene Selbstverteidigungstechniken auszuwählen.

Auf die Verhältnismäßigkeit ist zu achten.

 

(Es handelt sich hier um eine ausführliche Version der PO Stand 2003, die neuste geringfügig geänderte aber nicht mehr so ausführliche PO findet Ihr im Downloadbereich)

 

 

 

 
 

 

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