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In dem Pflichtteil wird die Kata der jeweiligen Stilrichtung [in unserem Fall Shotokan], entsprechend der Graduierung gezeigt.
Anschließend bestimmt der Prüfer Einzeltechniken und Kombinationen aus der Kata, die dann vom Prüfling vorgeführt werden müssen.
Die aufgeführten Techniken dienen als Beispiel. Es steht dem Prüfer frei eigene Techniken und Kombinationen aus der jeweiligen Kata zu wählen. |
Im Katabunkai sind Einzeltechniken, Kombinationen oder Sequenzen (zusammenhängende Abschnitte) aus der Kata in Anwendung mit Partner
zu zeigen. Diese werden vom Prüfer bestimmt ! Die aufgeführten Techniken dienen als Beispiel. Es steht dem Prüfer frei eigene Techniken und Kombinationen aus
der jeweiligen Kata auszuwählen. |
Im Kumite ist die wettkampfmäßige Ausführung der Karatetechniken gefordert.
In der Unterstufe erfolgt die Ausführung aus dem festen Stand. Ab der Mittelstufe aus dem Steppen.
Alle Kumitetechniken werden am Partner gezeigt !
Die aufgeführten Techniken müssen gezeigt werden. Ab dem 6. Kyu ist die Abwehr- / Kontertechnik frei.
Das Wettkampf-Shiai ab dem 5.Kyu (Blaugurt) erfolgt nach den gültigen Wettkampfregeln. (Faustschutz / Zahnschutz / etc.)
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In der Selbstverteidigung müssen Abwehrtechniken gegen verschiedene Angriffe mit Partner gezeigt werden.
Es sollen dabei auch Techniken aus der im Pflichtteil gezeigten Kata zum Einsatz kommen.
Die aufgeführten Techniken dienen als Beispiel. Es steht dem Prüfer frei eigene Selbstverteidigungstechniken auszuwählen.
Auf die Verhältnismäßigkeit ist zu achten.
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