Hinweise zur Judo Kyu-Prüfung

 
   

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Hinweise zur Judo Kyu-Prüfung

1) Es gilt die Grundsatzordnung für das Prüfungswesen im Badischen Judo-Verband und die Judo Kyu-Prüfungsordnung des Badischen Judo-Verbandes.

2) Kyu - Prüfungen werden von den Vereinen in eigener Regie ausgerichtet. Prüfungsmarken und Urkunden sind bei der Geschäftsstelle des Badischen Judo-Verbandes erhältlich. Prüfungslisten können aus dem Internet kostenlos heruntergeladen werden.

3) Kyu-Prüfungen werden von einem Prüfer abgenommen. Prüfungsberechtigt sind nur die Dan- Träger, die an einer Einführung in die Prüfungsordnung für Judo Kyu-Grade im Badischen Judo- Verband teilgenommen haben. Die Prüfungsberechtigung gilt jeweils für drei Jahre.

4) Der Prüfer überprüft vor der Prüfung die Judo-Pässe auf die gültigen Beitragsmarken, die Nachweise der letzten Graduierung und die Einhaltung von Mindestalter und Vorbereitungszeit. Hierbei ist vor allem auf die Passordnung zu achten, eine Prüfung ohne gültig ausgestellten Judo-Pass ist nicht möglich (Ausnahme siehe Grundsatzordnung). Der Prüfer kontrolliert auch die Prüfungsliste auf Richtigkeit.

5) Nach der Prüfung wird die Graduierung in die Judo-Pässe eingetragen, die Prüfungsmarken werden mit dem Vereinsstempel entwertet, die Urkunden an die Teilnehmer ausgegeben und die Prüfungsliste an den Prüfungsreferenten des Verbandes geschickt.

6) Vom 8. - 5. Kyu sind Graduierungen ohne formelle Prüfung möglich, wenn während der gesamten Vorbereitungszeit eine trainingsbegleitende Leistungskontrolle durch einen lizenzierten Prüfer erfolgt. Die Kontrolle muss schriftlich auf Prüfungskarten festgehalten werden. Diese sind bei der Geschäftsstelle des Badischen Judo-Verbandes erhältlich.

7) Ab 14 Jahren kann für die technisch - taktischen Aufgaben der Standtechnik ein Selbstverteidigungsprogramm gewählt werden.

Kyu-Prüfungsprogramm Stand: 23.11.2004

 

 

     
 

 

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